Winterdienst und Mieter: Rechte und Pflichten
Ob der Mieter den Winterdienst selbst erledigen muss, hängt vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. Der Vermieter bleibt jedoch in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Gehweg letztlich geräumt wird. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Regeln für Mieter und Vermieter zusammen.
Inhalt
Grundsatz: Eigentümerpflicht vs. Mieter
Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Grundstückseigentümer. Er kann Teile der Räum- und Streupflicht aber auf den Mieter übertragen, wenn das vertraglich klar und ausführbar geregelt ist.
Wirksame Übertragung im Mietvertrag
Eine Formulierung wie 'Der Mieter übernimmt den Winterdienst' sollte konkret sein: Welche Fläche? Welche Fristen? Steht Schneeräumgerät und Streugut bereit? Unklare Klauseln können unwirksam sein.
Kontrollpflicht des Vermieters
Auch wenn der Mieter räumt: Der Vermieter muss prüfen, ob die Pflicht erfüllt wird. Ist der Mieter verhindert, muss der Eigentümer einspringen oder einen Dienst beauftragen – sonst droht Haftung.
Kosten für beauftragten Winterdienst
Wird ein professioneller Winterdienst für das Mehrfamilienhaus engagiert, können die Kosten über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern das vertraglich vereinbart ist.
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Winterexperte übernimmt die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt – mit schriftlicher Haftungsübernahme und lückenloser Dokumentation.
Häufige Fragen
Haftungsausschluss: Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindlich und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, behördliche oder fachkundige Beratung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die zuständige Gemeinde, einen Rechtsanwalt oder eine andere kompetente Stelle.