Räumpflicht Mehrfamilienhaus: Wer trägt die Verantwortung?
In Mehrfamilienhäusern ist die Frage 'Wer räumt?' besonders komplex: Mehrere Mieter, eine Eigentümergemeinschaft oder eine Hausverwaltung – wer muss wann den Schieber in die Hand nehmen? Dieser Artikel klärt Zuständigkeiten, zeigt typische Regelungsmodelle und erklärt, wann die Beauftragung eines Winterdienstes sinnvoll ist.
Inhalt
Grundsatz: Der Eigentümer haftet
Unabhängig davon, wie viele Parteien in einem Haus wohnen: Die Räumpflicht liegt zunächst beim Grundstückseigentümer. Dieser kann die Pflicht in der Hausordnung oder im Mietvertrag an Mieter delegieren, bleibt aber im Außenverhältnis verantwortlich.
Regelungsmodelle im Mehrfamilienhaus
In der Praxis haben sich verschiedene Modelle etabliert:
- Turnusplan: Mieter räumen abwechselnd, jede Woche eine andere Partei
- Wöchentliche Zuweisung: Zuständigkeit nach Etage oder Einzugsdatum
- Hauswart: Eigentümer stellt einen Hauswart ein, der u.a. räumt
- Professioneller Winterdienst: Dienstleister übernimmt die komplette Pflicht
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Wer entscheidet?
In einer WEG ist der Winterdienst eine Aufgabe der Gemeinschaft. Der Verwalter organisiert in der Regel die Beauftragung eines Dienstleisters und legt die Kosten auf alle Eigentümer um. Eigenmächtige Regelungen einzelner Eigentümer sind nur mit Zustimmung der WEG zulässig.
Was tun, wenn kein Mieter räumt?
Bei einem Turnusplan oder Mieter-Zuweisung passiert es immer wieder: Der zuständige Mieter ist krank, verreist oder ignoriert die Pflicht. In diesem Fall muss der Vermieter einspringen. Wer als Eigentümer auf der sicheren Seite sein will, beauftragt lieber einen professionellen Winterdienst – dann ist auch bei Mieterausfall geräumt.
Professionellen Winterdienst gesucht?
Winterexperte übernimmt die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt – mit schriftlicher Haftungsübernahme und lückenloser Dokumentation.
Häufige Fragen
Haftungsausschluss: Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindlich und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, behördliche oder fachkundige Beratung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die zuständige Gemeinde, einen Rechtsanwalt oder eine andere kompetente Stelle.