Recht & Pflichten

    Schneeräumpflicht NRW: Was in Nordrhein-Westfalen gilt

    Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands – und die Schneeräumpflicht ist hier für Millionen von Grundstückseigentümern relevant. Dieser Ratgeber erklärt die spezifischen Regelungen in NRW, die Fristen in den großen Städten und was Eigentümer wissen müssen.

    Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an eine zuständige Behörde, einen Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

    Gesetzliche Grundlage der Schneeräumpflicht in NRW

    In Nordrhein-Westfalen regelt das Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) die Anliegerpflichten. Ergänzt wird es durch die kommunalen Straßenreinigungs- und Schneeräumungssatzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden.

    Grundsatz: Grundstückseigentümer sind für die Räumung und Streuung der angrenzenden Gehwege verantwortlich. Die Gemeinde ist zuständig für Fahrbahnen und übergeordnete Straßen.

    Fristen für die Schneeräumpflicht in NRW

    Die Fristen sind in NRW weitgehend einheitlich – einzelne Kommunen können geringfügig abweichen:

    • Werktags (Montag–Freitag): bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut
    • Samstag: bis 8:00 Uhr
    • Sonn- und gesetzliche Feiertage: bis 9:00 Uhr
    • Mindestbreite der Räumfläche: in NRW i.d.R. 1,0–1,2 Meter
    • Nachts gefallener Schnee: bis zur nächsten Frist des Folgetages räumen

    Streusalz in NRW: Erlaubt oder verboten?

    Im Gegensatz zu Baden-Württemberg oder Hamburg ist Streusalz auf öffentlichen Gehwegen in NRW grundsätzlich erlaubt. Die meisten NRW-Kommunen haben kein generelles Salzverbot auf Bürgersteigen.

    Allerdings empfehlen viele Städte den sparsamen Einsatz von Salz und fördern die Verwendung von abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt) – besonders in der Nähe von Grünflächen und Bäumen, da Salz Böden und Vegetation schädigt.

    • Köln: Streusalz auf Gehwegen erlaubt, umweltschonender Einsatz empfohlen
    • Düsseldorf: Streusalz erlaubt, keine weitergehenden Verbote
    • Dortmund: Streusalz erlaubt, Alternativmittel empfohlen
    • Essen: Streusalz erlaubt, sparsamer Einsatz empfohlen
    • Bochum, Wuppertal, Münster: wie oben

    Schneeräumpflicht in den NRW-Großstädten

    In den großen NRW-Städten gibt es jeweils eigene Satzungen, die Details regeln. Die Grundfristen sind jedoch überall gleich.

    • Köln: Straßenreinigungs- und Schneeräumungssatzung der Stadt Köln
    • Düsseldorf: Satzung über die Straßenreinigung der Landeshauptstadt Düsseldorf
    • Dortmund: Satzung über die Straßenreinigung und Schneebeseitigung
    • Essen: städtische Straßenreinigungs- und Schneeräumungssatzung
    • Bochum: Straßenreinigungssatzung mit Anliegerpflichten

    Haftung bei Verstoß in NRW

    Verstöße gegen die Schneeräumpflicht können in NRW mit einem Bußgeld belegt werden – die Höhe variiert je nach Kommune und Schwere des Verstoßes.

    Weitaus schwerwiegender ist die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem ungeräumten Gehweg, haftet der Eigentümer nach § 823 BGB für Schadensersatz und Schmerzensgeld. NRW-Gerichte haben hier in der Vergangenheit empfindliche Summen zugesprochen.

    Professioneller Winterdienst in NRW

    Winterexperte ist in allen NRW-Städten aktiv – von Köln und Düsseldorf über Dortmund und Essen bis Bochum, Wuppertal und Bielefeld. Wir kennen die lokalen Satzungen, setzen zulässige Streumittel ein und dokumentieren jeden Einsatz lückenlos.

    Professionellen Winterdienst gesucht?

    Winterexperte übernimmt die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt – mit schriftlicher Haftungsübernahme und lückenloser Dokumentation.

    Häufige Fragen

    Haftungsausschluss: Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindlich und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, behördliche oder fachkundige Beratung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die zuständige Gemeinde, einen Rechtsanwalt oder eine andere kompetente Stelle.

    Cookie-Einstellungen & Datenschutz

    Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihnen die beste Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen erforderlich.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.