Schneeräumpflicht NRW: Was in Nordrhein-Westfalen gilt
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands – und die Schneeräumpflicht ist hier für Millionen von Grundstückseigentümern relevant. Dieser Ratgeber erklärt die spezifischen Regelungen in NRW, die Fristen in den großen Städten und was Eigentümer wissen müssen.
Inhalt
Gesetzliche Grundlage der Schneeräumpflicht in NRW
In Nordrhein-Westfalen regelt das Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) die Anliegerpflichten. Ergänzt wird es durch die kommunalen Straßenreinigungs- und Schneeräumungssatzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Grundsatz: Grundstückseigentümer sind für die Räumung und Streuung der angrenzenden Gehwege verantwortlich. Die Gemeinde ist zuständig für Fahrbahnen und übergeordnete Straßen.
Fristen für die Schneeräumpflicht in NRW
Die Fristen sind in NRW weitgehend einheitlich – einzelne Kommunen können geringfügig abweichen:
- Werktags (Montag–Freitag): bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut
- Samstag: bis 8:00 Uhr
- Sonn- und gesetzliche Feiertage: bis 9:00 Uhr
- Mindestbreite der Räumfläche: in NRW i.d.R. 1,0–1,2 Meter
- Nachts gefallener Schnee: bis zur nächsten Frist des Folgetages räumen
Streusalz in NRW: Erlaubt oder verboten?
Im Gegensatz zu Baden-Württemberg oder Hamburg ist Streusalz auf öffentlichen Gehwegen in NRW grundsätzlich erlaubt. Die meisten NRW-Kommunen haben kein generelles Salzverbot auf Bürgersteigen.
Allerdings empfehlen viele Städte den sparsamen Einsatz von Salz und fördern die Verwendung von abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt) – besonders in der Nähe von Grünflächen und Bäumen, da Salz Böden und Vegetation schädigt.
- Köln: Streusalz auf Gehwegen erlaubt, umweltschonender Einsatz empfohlen
- Düsseldorf: Streusalz erlaubt, keine weitergehenden Verbote
- Dortmund: Streusalz erlaubt, Alternativmittel empfohlen
- Essen: Streusalz erlaubt, sparsamer Einsatz empfohlen
- Bochum, Wuppertal, Münster: wie oben
Schneeräumpflicht in den NRW-Großstädten
In den großen NRW-Städten gibt es jeweils eigene Satzungen, die Details regeln. Die Grundfristen sind jedoch überall gleich.
- Köln: Straßenreinigungs- und Schneeräumungssatzung der Stadt Köln
- Düsseldorf: Satzung über die Straßenreinigung der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Dortmund: Satzung über die Straßenreinigung und Schneebeseitigung
- Essen: städtische Straßenreinigungs- und Schneeräumungssatzung
- Bochum: Straßenreinigungssatzung mit Anliegerpflichten
Haftung bei Verstoß in NRW
Verstöße gegen die Schneeräumpflicht können in NRW mit einem Bußgeld belegt werden – die Höhe variiert je nach Kommune und Schwere des Verstoßes.
Weitaus schwerwiegender ist die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem ungeräumten Gehweg, haftet der Eigentümer nach § 823 BGB für Schadensersatz und Schmerzensgeld. NRW-Gerichte haben hier in der Vergangenheit empfindliche Summen zugesprochen.
Professioneller Winterdienst in NRW
Winterexperte ist in allen NRW-Städten aktiv – von Köln und Düsseldorf über Dortmund und Essen bis Bochum, Wuppertal und Bielefeld. Wir kennen die lokalen Satzungen, setzen zulässige Streumittel ein und dokumentieren jeden Einsatz lückenlos.
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Häufige Fragen
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